Öltank24 Glossar

Öltank24-Glossar

AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

Bis zur Einführung der AwSV regelte die VAwS den Gewässerschutz in jedem Bundesland einzeln. Am 1. August 2017 wurde sie durch die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe abgelöst.

Diese definiert bundesweit einheitlich die Anforderungen für alle mit wassergefährdenden Stoffen arbeitenden Anlagenbetreiber, Planer, Fachbetriebe nach WHG und Behörden.

Batterietanksysteme

Batterietanksysteme sind werksgefertigte Öltanks, die zur einer Tank-Batterie zusammengeschlossen werden. Diese Tanksysteme verfügen über eine Füllstand-Niveauregulierung, sodass die Füllmenge in allen Tanks sich stets auf dem gleichen Niveau befindet. Alle aktuellen Batterietanksysteme sind doppelwandig und ersetzen somit die Auffangwanne. 

Bescheinigung

Durch den Tankschutzfachbetrieb sind zu übergeben: 

  • Nachweis der zertifizierung als Fachbetrieb nach Wasserrecht
  • Entsorgungsnachweis (z. B. über Rechnung)
  • Tankzustandsberichte nach Reinigung des Öltanks
  • Einbaubescheinigungen von Sicherheitseinrichtungen

Betreiberpflichten

Im Folgenden eine unverbindliche Übersicht der Betreiberpflichten. Die konkreten Verpflichtungen, die für Sie Gültigkeit haben, erfahren Sie bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.: 

  • Bei Errichtung, Instandhaltung, Instandsetzung oder Reinigung von Ölanlagen muss der Betreiber einen Fachbetrieb nach §62 AwSV beauftragen.
  • Vor Errichtung einer Öllageranlage muss der zukünftige Betreiber die Anlage seiner zuständigen Behörde melden. Sie erteilt die Genehmigung zur Errichtung und bei Öltanks mit über 1.000 Liter Volumen die Aufforderung zur Inbetriebnahmeprüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen für Heizöl-Tankanlagen.
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, seine Anlage regelmäßig zu überprüfen. Welche Kontrollen in seiner Region obligatorisch sind, erfährt er bei der zuständigen Behörde.
  • Bei wiederkehrend prüfpflichtigen Tankanlagen muss der Betreiber rechtzeitig einen Sachverständigen beauftragen.

 

Die konkreten Verpflichtungen erfahren Sie bei der jeweils zuständigen Landesbehörde.

Dichtheitsprüfung

Ergeben sich bei der Sachverständigen Prüfung oder im Betrieb Anhaltspunkte für eine Undichtheit der Ölleitung, so wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt. Die Prüfung kann mit Luft, Gas oder Heizöl erfolgen und ist für Druck- und Saugleitungen durchzuführen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn der Druck während der zehnminütigen Prüfzeit nicht absinkt.

Doppelwandigkeit

Bei der Öllagerung gilt das Prinzip der doppelten Sicherheit, d.h., die mit einem Erst- und einem Zweitschutz. Der Erstschutz, der das Öl zurückhält, ist bei jeder Tankanlage die Barriere, die im direkten Kontakt mit dem Heizöl steht. Der Zweitschutz ist die Barriere, die bei Versagen des Erstschutz verhindert, das Öl in die Umwelt gelangt. Bei einer doppelwandigen Tankanlage ist der Zweitschutz die äußere Tankwand, bei einwandigen Öltanks ist der Zweitschutz der Auffangraum.  

Einstrangsystem

Beim Einstrangsystem verläuft vom Heizöltank bis zum Vorfilter nur eine Ölleitung. Dem Tank wird über diese Saugleitung genau so viel Heizöl entnommen wie tatsächlich am Brenner benötigt wird. Es muss kein Öl zum Tank zurückgeführt werden. 

Vorteile des Einstrangsystems:

  • Erhöhte Sicherheit: Im Einstrangsystem ist die Ölleitung als Saugleitung ausgeführt. Im seltenen Falle eines Lecks tritt kein Heizöl aus, aber es kommt in der Regel zu einer Betriebsstörung. Dadurch fällt das Leck schnell auf.
  • Erhöhte Standzeit des Heizöl-Filters: Dem Ölbrenner wird nur so viel Heizöl zugeführt, wie verbraucht wird. Dadurch verringert sich der Heizöldurchsatz am Vorfilter um den Faktor 35 (im Vergleich zum Zweistrangsystem, siehe Grafik). Die sogenannte Standzeit, also die Zeit, bis der Filter gewechselt werden muss, verlängert sich deutlich.
  • Erhöhte Langzeit-Lagerfähigkeit des Heizöls: Da kein Heizöl in den Tank zurückläuft, gibt es keinen Sauerstoffeintrag, keine Verwirbelungen und keine Erwärmung des Heizöls im Tank – alles Faktoren, die sonst den Alterungsprozess des Heizöls beschleunigen würden.

Fachbetrieb

Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz sind Unternehmen, die nach WHG durch eine übergeordnete Instanz zertifiziert und und überwacht werden. Das Errichten, Instandsetzen, Reinigen und Stilllegen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf bei erhöhtem Gefährdungspotential nur durch besonders qualifizierte Unternehmen, den Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erfolgen.

Füllstandsanzeiger

Vor dem Start der Befüllung stellt der Tankwagen-Fahrer sicher, wie viel Heizöl noch im Tank ist beziehungsweise wie groß die vorhandene Freimenge ist. Daher ist es bei jedem Öltank möglich, den Füllstand in Litern zu erkennen und das maximal zulässige Füllvolumen festzustellen. Dafür gibt es Füllstandsanzeiger. Wird der Füllstand nicht direkt in Litern angezeigt, liegt eine Tabelle zur Umrechnung der Anzeigewerte in Liter an der Anlage bereit. Der maximal zulässige Füllstand ist auf dem Anzeiger oder dem Öltank gekennzeichnet. 

Jeder Öltank, bei Batterietankanlagen jeder einzelne Behälter, ist mit einem Füllstandsanzeiger versehen. Dieser ermöglicht eine einfache Ermittlung des Füllstandes. 

Grenzwertgeber

Wie beim Heizöltank gilt auch beim Tanken das Prinzip der doppelten Sicherheit. Der Tankwagenfahrer überprüft, ob die bestellte Heizölmenge in den Tank hineinpasst, er ermittelt also die sogenannte Freimenge. Danach programmiert er die abzugebende Menge am Tankwagen ein und startet den Befüllvorgang. Die Befüllung endet automatisch beim Erreichen der voreingestellten Menge. Droht durch versehentliche Fehlprogrammierung eine Überfüllung des Heizöltanks, tritt die Überfüllsicherung in Aktion. 

Die Überfüllsicherung besteht aus dem Zusammenspiel von Grenzwertgeber und Abfüllsicherung des Tankwagens. Während des Befüllvorgangs sind beide elektrisch über die Anschlusseinrichtung miteinander verbunden.

Es ist nicht zulässig, vorsätzlich bis zur Abschaltung durch den Grenzwertgeber zu befüllen!

Hochwasserschutzgebiet

Anfang 2018 ist das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft getreten, das teilweise auch Ölheizungsbesitzer betrifft. Neben der Kategorie „Überschwemmungsgebiet“ gibt es - jetzt neu - die Kategorie „Risikogebiet“. Darüber, ob ein Standort in einem Überschwemmungsgebiet oder in einem Risikogebiet liegt, kann die zuständige Behörde Auskunft geben.

Als Überschwemmungsgebiete gelten in der Regel Gebiete zwischen Gewässer und Deich (Hochwasserschutzeinrichtung). Zu den Risikogebieten zählen Gebiete hinter dem Deich, die im Falle eines Extrem-Hochwassers überflutet werden. Diese Risikogebiete werden durch sogenannte Gefahrenkarten ausgewiesen, die von den Bundesländern erstellt werden. In einigen Bundesländern ist die Aufstellung dieser Gefahrenkarten noch nicht abgeschlossen.

Innenhülle

Doppelte Sicherheit für Stahltanks mit Innenhülle

Einwandige Tanks mit einer Leckschutzauskleidung aus PVC-Folie und einem Leckanzeigegerät werden doppelwandigen Tanks im Prinzip gleichgestellt. Dabei bilden die Tankwand und die Leckschutzauskleidung einen geschlossenen Überwachungsraum, der mit einem Leckanzeigegerät (LAG) auf seine Dichtheit überwacht wird. Im Normalbetrieb leuchtet an dem LAG eine grüne Betriebsleuchte.

Im unwahrscheinlichen Falle eines Lecks tritt Heizöl in den Überwachungsraum ein und am LAG wird optischer und akustischer Alarm ausgelöst. In diesem Fall ist umgehend ein zugelassener Fachbetrieb zu beauftragen, um den Schaden beheben zu lassen.

 

Korrosionschutz

Leckageanzeigegerät

Meldepflicht

Oberirdische Öltanks

Ölfilter

Provisorium / Notversorgung

Prüfung

Rückschlagventil

Sachverständiger

Stilllegen

Tankraumfolie

Typenschild

VAwS

Wasserhaushaltsgesetz

Wartungsarbeiten

Zweistrangsystem

Zulassung

Jetzt anrufen und Angebot anfordern.
0800 5894 97829