Öltank raus, Gasheizung rein?
Wenn die alte Ölheizung ausgedient hat, stellt sich für viele Eigentümer die Frage: Soll wieder eine fossile Heizung eingebaut werden oder ist jetzt der richtige Zeitpunkt für einen Wechsel zu einer anderen Heizlösung? Eine Gasheizung kann dabei grundsätzlich weiterhin eine Option sein. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben sich 2026 allerdings erneut verändert.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bisherige Vorgabe, beim Einbau einer neuen Heizung grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, wurde abgeschafft. Damit können Eigentümer grundsätzlich weiterhin eine Gas- oder Ölheizung einbauen. Gleichzeitig kommen auf fossile Heizungen künftig schrittweise Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile zu.
Wer also seinen alten Öltank entfernen und anschließend auf Gas umsteigen möchte, sollte nicht nur die heutigen Einbaukosten betrachten. Auch Brennstoffkosten, künftige Anforderungen und die geplante Nutzungsdauer der neuen Heizung spielen eine wichtige Rolle.
Kurz zusammengefasst
- Eine neue Gasheizung ist in Deutschland auch 2026 grundsätzlich weiterhin möglich.
- Die bisherige 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien wurde mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz abgeschafft.
- Für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gelten künftig schrittweise steigende Anforderungen an erneuerbare bzw. klimaneutrale Brennstoffanteile.
- Ab 2029 steigt der vorgeschriebene Anteil schrittweise an.
- Eine Gasheizung kann deshalb technisch und rechtlich möglich sein, ist aber nicht automatisch die langfristig wirtschaftlichste Lösung.
- Wird die Ölheizung stillgelegt, sollte auch der alte Öltank fachgerecht entleert, gereinigt und je nach Situation ausgebaut oder anderweitig ordnungsgemäß stillgelegt werden.
Ist eine Gasheizung 2026 noch sinnvoll?
Die Antwort lautet: Das hängt vom Gebäude und von der geplanten Nutzungsdauer ab.
Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz ist die Entscheidung für eine Gasheizung wieder grundsätzlich möglich. Eigentümer haben damit mehr Wahlmöglichkeiten als nach der vorherigen gesetzlichen Regelung. Neben Gas- und Ölheizungen kommen unter anderem Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen-Hybridheizungen und Wärmenetze infrage.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage. Es geht nicht mehr allein darum, ob eine Gasheizung eingebaut werden darf, sondern auch darum, ob sich die Investition über die gesamte Lebensdauer der Anlage lohnt.
Eine neue Heizung wird häufig 15 Jahre oder länger genutzt. Deshalb sollten bei der Entscheidung nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die zukünftige Entwicklung von Gaspreisen, CO₂-Kosten und gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt werden.
Gerade wenn ohnehin der alte Öltank entfernt werden muss, bietet sich die Gelegenheit, die verschiedenen Heizsysteme miteinander zu vergleichen.
Wichtig: Neue Regelungen seit Juli 2026
Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz. Die bisherige 65-%-Vorgabe wurde abgeschafft. Eine neue Gasheizung ist grundsätzlich weiterhin möglich.
Gleichzeitig schreibt § 43 GModG für nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, schrittweise steigende Anteile bestimmter erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe vor. Die konkreten Anforderungen sollten deshalb vor der Planung einer neuen Anlage geprüft werden.
Was hat sich 2026 bei Gasheizungen geändert?
Die Rechtslage ist 2026 deutlich anders als noch nach der vorherigen GEG-Regelung.
Die zentrale Änderung: Die einheitliche Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, ist entfallen. Eigentümer können grundsätzlich wieder zwischen verschiedenen Technologien wählen, darunter auch Gas- und Ölheizungen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass fossile Heizungen langfristig ohne weitere Anforderungen betrieben werden können.
Für eine nach dem 29. Juli 2026 neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung sieht § 43 GModG folgende Mindestanteile an Wärme aus bestimmten erneuerbaren bzw. klimaneutralen Brennstoffen vor:
| Ab | Vorgeschriebener Anteil |
|---|---|
| 2029 | mindestens 10 % |
| 2030 | mindestens 15 % |
| 2035 | mindestens 30 % |
| 2040 | mindestens 60 % |
| ab 2045 | klimaneutrale Brennstoffe |
Zu den im Gesetz genannten Möglichkeiten gehören unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie bestimmte Formen von Wasserstoff. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Brennstoffe für die Wärmeversorgung ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umgestellt werden sollen.
Die Einzelheiten der sogenannten Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote sollen durch ein weiteres Gesetz konkretisiert werden. Die Bundesregierung soll hierzu bis zum 1. Dezember 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.
Für Eigentümer bedeutet das: Eine Gasheizung kann heute eingebaut werden, die Entscheidung sollte aber mit Blick auf die kommenden Jahre getroffen werden.
Was kann für eine Gasheizung sprechen?
Trotz der langfristigen Veränderungen gibt es Gebäude, bei denen eine Gasheizung weiterhin eine interessante Option sein kann.
Bestehender Gasanschluss: Ist das Gebäude bereits an das Gasnetz angeschlossen, kann der technische Aufwand für die Umstellung vergleichsweise überschaubar sein. Leitungen und Teile der vorhandenen Heizungsinfrastruktur können unter Umständen weiter genutzt werden.
Kompakte und bekannte Technik: Gas-Brennwertgeräte benötigen vergleichsweise wenig Platz und sind vielen Eigentümern und Fachbetrieben aus der Praxis bekannt. Das kann insbesondere bei Gebäuden mit beengten Platzverhältnissen ein Vorteil sein.
Kombination mit anderen Technologien: Eine Gasheizung muss nicht zwingend als alleiniger Wärmeerzeuger betrachtet werden. Das GModG nennt beispielsweise auch Wärmepumpen-Hybridheizungen, bei denen eine elektrische Wärmepumpe mit einer Gas-, Öl-, Flüssiggas- oder Biomassefeuerung kombiniert wird.
Ob eine solche Lösung sinnvoll ist, hängt allerdings stark vom Gebäude und von der konkreten Planung ab.
Was spricht gegen eine neue reine Gasheizung?
Fossiler Brennstoff und langfristige Kosten: Eine Gasheizung bleibt zumindest teilweise von einem gasförmigen Brennstoff abhängig. Die zukünftige Entwicklung der Energiepreise lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen.
Hinzu kommen politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, die fossile Energieträger langfristig weniger attraktiv machen können. Wer eine neue Heizung einbaut, sollte deshalb nicht nur den heutigen Gaspreis betrachten.
Steigende Anforderungen an erneuerbare Brennstoffe: Wer nach dem 29. Juli 2026 eine neue Gasheizung einbaut, muss die künftig steigenden Anforderungen des § 43 GModG berücksichtigen. Der vorgeschriebene Anteil bestimmter erneuerbarer beziehungsweise klimaneutraler Brennstoffe steigt ab 2029 schrittweise an.
Damit stellt sich bei einer neuen Gasheizung automatisch die Frage, wie die Anlage langfristig betrieben werden soll.
Weniger Planungssicherheit über die gesamte Lebensdauer: Eine neue Heizung wird normalerweise nicht nur für wenige Jahre angeschafft. Bei einer Investition für 15 Jahre und mehr sollten deshalb auch zukünftige Entwicklungen berücksichtigt werden.
Eine Wärmepumpe oder eine andere erneuerbare Heizlösung kann unter geeigneten Voraussetzungen langfristig eine höhere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen ermöglichen. Ob das im jeweiligen Gebäude tatsächlich der Fall ist, muss individuell geprüft werden.
Gasheizung oder Wärmepumpe – welche Lösung passt besser?
Die Entscheidung hängt nicht allein vom Heizsystem ab. Wichtig sind unter anderem Gebäudezustand, Wärmebedarf, vorhandene Heizflächen, Platzangebot und Investitionsbudget.
| Heizsystem | Typische Vorteile | Typische Herausforderungen |
|---|---|---|
| Gasheizung | Bekannte Technik, kompakte Bauweise, bestehender Gasanschluss kann den Umbau vereinfachen | Fossiler Brennstoff, steigende Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile, langfristige Preisrisiken |
| Wärmepumpe | Nutzung von Umweltwärme, kein fossiler Brennstoff erforderlich, bei geeignetem Gebäude effizient | Höhere Investition, sorgfältige Planung erforderlich |
| Wärmepumpen-Hybridheizung | Kombination aus Wärmepumpe und weiterem Wärmeerzeuger möglich | Komplexere Technik und höherer Planungsaufwand |
| Pelletheizung | Nutzung eines erneuerbaren Brennstoffs, hohe Heizleistung | Lagerraum erforderlich, Brennstofflagerung und Logistik beachten |
| Wärmenetz | Kein eigener Brennstoffkessel erforderlich | Verfügbarkeit und Anschlussmöglichkeit abhängig vom Standort |
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Entscheidend ist, welches System zum Gebäude und zur langfristigen Planung des Eigentümers passt.
Was passiert mit dem alten Öltank?
Wenn die Ölheizung durch eine Gasheizung ersetzt wird, verschwindet damit nicht automatisch der alte Öltank. Der Tank kann weiterhin Restöl enthalten und muss deshalb fachgerecht behandelt werden. Je nach Tankart, Einbausituation und Zustand kommen beispielsweise Entleerung, Reinigung, Demontage, Ausbau und fachgerechte Entsorgung infrage.
Gerade beim Wechsel der Heizungsart ist es sinnvoll, die Tankentsorgung frühzeitig einzuplanen. Wird der alte Tank ohnehin nicht mehr benötigt, kann der frei werdende Raum anschließend anderweitig genutzt werden.
Bei unterirdischen oder besonderen Tankanlagen können zusätzliche Anforderungen gelten. Auch die Frage, ob ein Tank vollständig ausgebaut oder ordnungsgemäß stillgelegt werden kann, hängt von den konkreten Gegebenheiten ab.
Öltank und Heizungstausch gemeinsam planen
Idealerweise werden Öltankentsorgung und Heizungstausch zeitlich aufeinander abgestimmt. Dadurch lässt sich der Umbau besser koordinieren und der alte Tank steht den weiteren Arbeiten nicht mehr im Weg.
Wer beispielsweise von einer Ölheizung auf Gas umstellt, hat damit zwei getrennte Aufgaben:
- Die alte Heizungsanlage wird außer Betrieb genommen.
- Der nicht mehr benötigte Öltank wird fachgerecht behandelt und entsorgt beziehungsweise stillgelegt.
Die Tankarbeiten sollten dabei von einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden.
Ist eine Gasheizung als Ersatz für die Ölheizung also sinnvoll?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wenn bereits ein Gasanschluss vorhanden ist, wenig Platz zur Verfügung steht oder die vorhandene Heizungsinfrastruktur weitgehend weiter genutzt werden kann, kann eine Gasheizung eine praktikable Lösung sein.
Gleichzeitig sollte eine neue Gasheizung nicht ausschließlich nach dem Anschaffungspreis beurteilt werden. Die steigenden Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile ab 2029, mögliche Veränderungen bei Energiepreisen und die langfristige Entwicklung fossiler Energieträger gehören ebenfalls in die Betrachtung.
Wer ohnehin vor einem größeren Umbau steht, sollte deshalb mindestens prüfen, ob eine Wärmepumpe, eine Hybridlösung oder ein anderer Wärmeerzeuger zum Gebäude passen könnte.
Fazit: Öltank raus, Gasheizung rein – möglich, aber langfristig planen
Eine neue Gasheizung ist 2026 grundsätzlich weiterhin möglich. Mit dem seit Juli 2026 geltenden Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige 65-%-Vorgabe abgeschafft und die Auswahl des Heizsystems wieder technologieoffener gestaltet.
Trotzdem ist eine Gasheizung nicht automatisch die beste Lösung für jedes Gebäude. Wer heute eine neue Anlage installiert, sollte auch die kommenden Anforderungen an erneuerbare Brennstoffanteile, mögliche Energiepreisänderungen und die voraussichtliche Nutzungsdauer der Heizung berücksichtigen.
Wenn die alte Ölheizung ohnehin ausgedient hat, ist der Heizungstausch außerdem ein guter Zeitpunkt, um den alten Öltank fachgerecht entfernen und entsorgen zu lassen. So kann der nicht mehr benötigte Tank aus dem Gebäude verschwinden und der frei gewordene Platz für die neue Heizlösung genutzt werden.
Wer vor der Entscheidung zwischen Gasheizung, Wärmepumpe oder einer anderen Heizlösung steht, sollte die Situation des eigenen Gebäudes individuell bewerten lassen. Die gesetzlichen Vorgaben und technischen Möglichkeiten können je nach Gebäude und Zeitpunkt unterschiedlich sein.
Egal ob Sie sich für Gas, Wärmepumpe oder eine andere Lösung entscheiden: Bei Öltank24 können Sie unverbindlich die fachgerechte Entsorgung Ihres alten Öltanks anfragen.