BEG-Förderung 2026: Bis zu 70 % Zuschuss beim Umstieg von der Ölheizung auf die Wärmepumpe
Wer 2026 seine alte Ölheizung durch eine Wärmepumpe, einen Pelletkessel oder eine Hybridanlage ersetzt, kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen erheblichen Teil der Investitionskosten zurückerhalten. Bei günstiger Konstellation – etwa dem Austausch einer funktionsfähigen Ölheizung in einem einkommensschwächeren Haushalt – sind bis zu 70 % Förderung möglich.

Dieser Ratgeber erklärt, wie sich die Bausteine zusammensetzen, was förderfähig ist und worauf man bei der Antragstellung unbedingt achten muss.
Was die BEG 2026 fördert
Grundsätzlich fördert die BEG den Austausch einer alten fossil betriebenen Heizung gegen ein klimafreundlicheres System. Förderfähige Heiztechniken sind Wärmepumpen, Pelletkessel, Solarthermie, Biomasseheizungen sowie bestimmte Hybridlösungen, die erneuerbare Energien einbinden.
Neben der eigentlichen Heizanlage können auch sogenannte Umfeldmaßnahmen gefördert werden: die Stilllegung und fachgerechte Entsorgung des alten Öltanks, die Anpassung von Heizflächen (z. B. Heizkörpertausch für Niedertemperaturbetrieb), der Einbau eines Pufferspeichers sowie der hydraulische Abgleich. Besonders relevant für Oeltank24-Kunden: Die Demontage und Entsorgung des Öltanks gilt als förderfähige Umfeldmaßnahme, sofern sie im selben Zug mit dem Heizungstausch erfolgt und gemeinsam beantragt wird.
Wichtig: Umfeldmaßnahmen wie die Öltankentsorgung sind nur dann förderfähig, wenn sie zusammen mit dem Heizungstausch beantragt und durchgeführt werden – nicht als isolierte Maßnahme.
Die Förderbausteine im Überblick
Die BEG-Förderung setzt sich aus mehreren kombinierbaren Bausteinen zusammen. Je nach persönlicher Situation und gewählter Technik kann die Gesamtförderung deutlich variieren.
30 %Grundförderung Für alle förderfähigen Heizungstausche, ohne weitere Voraussetzungen | + 20 %Klima-Geschwindigkeitsbonus Beim Austausch einer noch funktionsfähigen Öl-, Gas- oder Kohleheizung |
+ 30 %Einkommensbonus Für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 40.000 € (letzter Steuerbescheid) | + 5 %Effizienzbonus Für Wärmepumpen mit Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bzw. natürlichem Kältemittel |
70 % / max. 21.000 €Maximale Förderquote (alle Bausteine kombiniert) | |
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € pro Wohneinheit im Einfamilienhaus gedeckelt. Bei 70 % Förderquote ergibt das einen maximalen Zuschuss von 21.000 €. Alle Bausteine lassen sich kombinieren – der Gesamtzuschuss kann jedoch nie über 70 % der tatsächlich förderfähigen Kosten steigen.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe für Einfamilienhaus
| Beispielrechnung · Einfamilienhaus, Einkommensbonus zutreffend | |
|---|---|
| Investitionskosten Wärmepumpe inkl. Einbau | 22.000 € |
| Öltankentsorgung als Umfeldmaßnahme | 1.200 € |
| Förderfähige Gesamtkosten | 23.200 € |
| Grundförderung 30 % | – 6.960 € |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus 20 % | – 4.640 € |
| Einkommensbonus 30 % | – 6.960 € |
| Effektive Eigenkosten (nach Zuschuss) | ca. 4.640 € |
Wer antragsberechtigt ist
Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer von Bestandsgebäuden sowie Eigentümergemeinschaften (WEG). Vermieter und Unternehmen können ebenfalls Förderung beantragen, allerdings mit Einschränkungen – insbesondere beim Einkommensbonus, der ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten ist.
Für den Einkommensbonus gilt das zu versteuernde Haushaltseinkommen aus den beiden letzten verfügbaren Steuerbescheiden. Wer die Grenze von 40.000 € knapp überschreitet, sollte im Einzelfall prüfen, ob der Steuerbescheid des laufenden Jahres eine günstigere Grundlage bietet.
Antragsablauf Schritt für Schritt
- Energieberatung oder Angebot einholen – Ein zertifizierter Fachbetrieb erstellt ein Angebot und bestätigt die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme.
- Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen – Der Lieferungs- und Leistungsvertrag enthält den Zusatz „Wirksamkeit unter Vorbehalt der Förderzusage". Damit gilt der Auftrag förderrechtlich noch nicht als erteilt.
- Antrag bei der KfW stellen – Über das KfW-Online-Portal wird der Zuschussantrag eingereicht, bevor die Anlage eingebaut wird.
- Anlage einbauen und Öltank stilllegen – Nach Erhalt der Förderzusage kann der Auftrag ausgeführt werden. Die Öltankentsorgung erfolgt im selben Zug.
- Verwendungsnachweis einreichen – Nach Abschluss der Maßnahme werden Fachunternehmererklärung und Rechnungen bei der KfW eingereicht. Erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.
Achtung: Der Antrag muss zwingend vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vertrag ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderzusage geschlossen wird.
Typische Stolperfallen
- Falsche Auftragsreihenfolge: Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert in der Regel den Förderanspruch – auch wenn die Anlage noch nicht eingebaut wurde.
- Fehlende Fachunternehmererklärung: Ohne die Erklärung des ausführenden Fachbetriebs erfolgt keine Auszahlung. Dieses Dokument muss vom Installateur ausgefüllt und eingereicht werden.
- Verwendungsnachweis-Frist: Der Nachweis muss innerhalb von 36 Monaten nach Förderzusage bei der KfW eingereicht werden – nicht verpassen.
- Doppelförderung prüfen: Eine Kombination von BEG-Zuschuss und kommunalen Förderprogrammen ist nicht immer zulässig. Im Einzelfall vor Antragstellung beim jeweiligen Programm nachfragen.
- Öltankentsorgung separat beauftragt: Wer den Öltank außerhalb des Heizungstausches entsorgen lässt, verliert den Förderanspruch für diese Umfeldmaßnahme.
Fazit
Die BEG-Förderung 2026 bietet Haushalten mit Ölheizung eine attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf erneuerbare Wärme finanziell abzufedern. Wer die Bausteine kennt, den Antrag in der richtigen Reihenfolge stellt und Umfeldmaßnahmen wie die Öltankentsorgung von Beginn an miteinplant, kann einen erheblichen Teil der Investition über Zuschüsse finanzieren. Entscheidend ist die Vorbereitung: Ein zertifizierter Fachbetrieb und eine klare Dokumentation sind die Grundlage für eine reibungslose Auszahlung.
Wer im Zuge eines Heizungstauschs seine alte Tankanlage fachgerecht reinigen, stilllegen oder entsorgen lassen möchte, kann bei Oeltank24 unkompliziert ein unverbindliches Angebot für förderfähige Leistungen rund um den Öltank anfordern.